Unterkunftssuche

Die Stadt Leer bietet eine Vielzahl an gemütliche Ferienunterkünfte für einen erholsamen Urlaub.

 

Übernachtungssteuer
Die Stadt Leer erhebt seit dem 01.07.2024 eine Übernachtungssteuer. Diese wird prozentual erhoben und beträgt 3 % des Übernachtungspreises. Die Rechnungstellung erfolgt direkt durch den jeweiligen Vermieter bzw. die Vermieterin. Nähere Informationen erhalten Sie hier
Wir bitten um Beachtung und Verständnis!

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