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Erklärung zur Barrierefreiheit

(08.04.2021 Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.touristik-leer.de. Die Stadt Leer ist bemüht, die Internetseite www.touristik-leer.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Wir streben an, den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0, Stufe AA, zu entsprechen.

Gern nehmen wir Ihre Hinweise entgegen, falls etwas noch optimiert werden kann.

Welche Bereiche sind nicht vollständig barrierefrei?
Folgende Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet:
- Bei einzelnen Bildern und Grafiken fehlen die ALT-Tags.
- einzelne PDF’s sind nicht barrierefrei
- Auf einzelnen Seiten sind die Überschriften-Typen nicht in der richtigen Reihenfolge definiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung basiert auf der mit Stand vom 08.04.2021 ausgeführten Selbstbewertung. Feedback und Kontaktangaben Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.touristik-leer.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadt Leer (Ostfriesland)
Fachdienst Stadtmarketing und Tourismus
Schmiedestr. 7
26789 Leer
Tel. 0491-9782-393
E-Mail: martina.salie(at)leer.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

Die ALT-Tags werden derzeit überprüft und nach Möglichkeit ergänzt. PDF’s werden auf ihre Barrierefreiheit überprüft und so weit wie möglich angepasst.

Datum der Veröffentlichung: 08.04.2021